In den vergangenen zwei Tagen hat die hessische Polizei landesweit verstärkt die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln in Hessen kontrolliert. Insgesamt wurden durch hunderte hessische Polizeikräfte der sieben Flächenpräsidien und Unterstützung der Bereitschaftspolizei rund 10.000 Personen kontrolliert und insgesamt 325 Verstöße festgestellt und dokumentiert.
„Mit diesen zielgerichteten Kontrollen setzen wir ein wirkungsvolles Zeichen im Kampf gegen die Pandemie. Wer nicht geimpft ist und sich jetzt nicht an die geltenden Corona-Bestimmungen hält, setzt sich selbst und sein persönliches Umfeld einem unnötigen Gesundheitsrisiko aus. Alle staatlichen Maßnahmen zielen darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion mit dem hochansteckenden Corona-Virus und unser Gesundheitssystem vor der Überlastung zu schützen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate und auch diese Kontrollaktionen haben gezeigt, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung verantwortungsvoll und besonnen mit den notwendigen Corona-Regeln umgehen“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Verstärkte Kontrollen im öffentlichen Personalnahverkehr
Schwerpunkte bei der zweitägigen Kontrollaktion bildeten unter anderem die Großstädte Darmstadt, Gießen, Frankfurt, Fulda, Kassel, Offenbach und Wiesbaden mit ihren öffentlichen Bereichen wie zum Beispiel Bahnhöfe, Gaststätten, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die Weihnachtsmärkte.
Bei rund 5.500 Kontrollen im Bereich des ÖPNV konnten mehr als 180 Verstöße registriert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden*. Bei hessenweit fast 1.000 Gaststättenkontrollen zeigte sich, dass die Verantwortlichen vor Ort ganz überwiegend vorbildlich dafür Sorge tragen, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei etwa jedem zwölften Betrieb wurde ein Verstoß festgestellt, aber in nur einem Fall musste eine Gaststätte in Frankfurt vollständig geschlossen werden. Diese Kontrollen erfolgten in enger Abstimmung und Kooperation mit den hessischen Sicherheitspartnern wie Kommunen und den örtlichen Verkehrsverbünden. Gefälschte Impf- oder Testnachweise wurden nur ganz vereinzelt festgestellt.
Grundsätzlich sind nach dem Infektionsschutzgesetz die Gesundheitsbehörden sowie nach der Verordnung der Hessischen Landesregierung auch die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Polizei agiert hier in enger Zusammenarbeit und kann zur Durchsetzung dieser Maßnahmen Amts- und Vollzugshilfe leisten, beispielsweise bei Einzelanordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Darüber hinaus wird die Polizei im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr selbstverständlich auch eigenständig tätig und verfolgt, bei entsprechender Feststellung bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung oder diesbezüglichen Hinweisen, Verstöße gegen die aktuell gültige Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Hierbei wird vonseiten der Polizei grundsätzlich ein kommunikativer Ansatz verfolgt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig auf die geltenden Regeln hinzuweisen. Der kommunikative Ansatz mit den Bürgerinnen und Bürgern führte in den allermeisten Fällen zum Erfolg, zu Verständnis und Einsicht. Grundsätzlich hatten die Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit das notwendige Maß an Vorsicht und Achtsamkeit in der Öffentlichkeit gut verinnerlicht.
*Bei gemeinsamen Einsatzmaßnahmen werden die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren von den zuständigen Ordnungsämtern eingeleitet. Entsprechend liegt die Gesamtzahl der Verfahren, die aufgrund von Verstößen gegen die 3G-Regeln in Hessen eingeleitet wurden, deutlich höher.