Mit dem neuen Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“, das für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert wird, unterstützt das Land insbesondere finanzschwächere Kommunen gezielt bei der Einführung elementarer Digitalisierungsgrundlagen. Gefördert werden Basistechnologien wie beispielsweise eAkten, e-Payment-Systeme oder Ausweisterminals. Diese Komponenten unterstützen bei der rechtssicheren und bürgerfreundlichen Erbringung digitaler Dienstleistungen und stärken daher eine weitergehende digitale Transformation.
„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern das Fundament für eine handlungsfähige und moderne Verwaltung. Mit dem Programm ‚kommunal.digital.hessen‘ schaffen wir genau dieses Fundament“, unterstreicht Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Wir unterstützen mit dem neuen Förderprogramm insbesondere finanzschwächere Kommunen bei der Implementierung von Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung.“
Förderung für finanzschwächere Kommunen
Ein Kernanliegen von „kommunal.digital.hessen“ ist die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Um den digitalen Wandel auch dort voranzubringen, wo finanzielle Spielräume eng sind, richtet sich das Programm vorzugsweise an hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich gem. § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind. Damit stellt das Land sicher, dass der digitale Fortschritt nicht von der Haushaltslage der einzelnen Kommunen abhängt. Unabhängig von der Finanzkraft sind alle hessischen Kommunen antragsberechtigt. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Mittel können auch weniger finanzschwache hessische Kommunen eine Förderung erhalten. Als zusätzliches Auswahlkriterium wird hierbei die Einwohnerzahl der Kommune herangezogen, um eine effiziente und breitenwirksame Verteilung der Mittel zu gewährleisten.
Pro Kalenderjahr kann pro Kommune eine Förderung mit Ausgaben bis zu 50.000 Euro erteilt werden. Die Höhe der Förderung liegt – je nach Finanzkraft der Kommune – zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, also bei maximal 45.000 Euro.
Anträge bis 15. September möglich
Kommunen können sich ab sofort bis zum 15. September 2026 mittels eines digitalen Antragsportals bewerben, um eine zügige und unbürokratische Bearbeitung der Förderanträge zu gewährleisten. Der Link zum Antragsportal, die Förderrichtlinie und weitere Informationen sind zu finden unter www.smarte-region-hessen.de/basistechnologienÖffnet sich in einem neuen Fenster