Anlässlich des Besuchs des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck, gemeinsam mit Hessens Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz in den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) in Wiesbaden betonte Stolz: „Prävention heißt auch, selbst Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Jede und jeder kann dafür sehr viel tun: Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, sich bewegen, soziale Kontakte pflegen, nicht rauchen, Auswirkungen von übermäßigem Alkoholkonsum beachten und sich gesund ernähren. Mir ist wichtig, dass wir mehr über Gesundheit sprechen – und nicht erst dann, wenn Menschen bereits krank sind. Denn gesund leben lohnt sich.“
Im Beisein von Helios-CEO Dr. Christian Pawlu informierten sich beide über das neue Lungenkrebsscreening und sprachen über einen bewussten Umgang mit der eigenen Gesundheit – von der Früherkennung bis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vapes und Nikotinbeuteln.
Zugleich brauche es dafür verlässliche Informationen, so die Ministerin. „Gesundheitskompetenz bedeutet, gute Entscheidungen für die eigene Gesundheit treffen zu können. Deshalb setzen wir auf verständliche Aufklärung, über Vorsorge und einen gesunden Alltag ebenso wie über die Risiken von Suchtmitteln“, betonte Stolz. Hessen setze hier längst „maßgebliche Akzente“, um junge Menschen besser zu schützen. „Das Lachgasverbot, das seit April diesen Jahres gilt, trägt die hessische Handschrift – wir haben uns konsequent dafür eingesetzt, Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Lachgaskonsums zu schützen“, so die Ministerin.
Früherkennung, die Leben retten kann: Das Lungenkrebsscreening
Wie wirksame Vorsorge in der Praxis aussieht, zeigte Prof. Dr. Tim O. Hirche, Klinikdirektor der Pneumologie an den HSK, am Beispiel des Lungenkrebsscreenings. Lungenkrebs gehört in Deutschland zu den häufigsten und tödlichsten Krebserkrankungen – rund 70 Prozent der Tumore werden erst in fortgeschrittenen Stadien entdeckt, in denen die Heilungschancen gering sind, weil die Erkrankung früh keine Beschwerden verursacht. Seit dem April ist das Lungenkrebsscreening gesetzliche Kassenleistung. Ziel ist es, Tumore so früh zu erkennen, dass sie noch operabel und heilbar sind.
Zum Einsatz kommt eine Niedrigdosis-Computertomografie, die im Vergleich zum Standard-CT bis zu 90 Prozent weniger Strahlung benötigt und dennoch präzise Bilder der Lunge liefert. Als Maßnahme der sogenannten Sekundärprävention – der Früherkennung bei Menschen mit erhöhtem Risiko – kann das Screening helfen, teure Spättherapien zu vermeiden und so mittelfristig auch das Gesundheitssystem zu entlasten. Prof. Dr. Jan Gosepath, Klinikdirektor der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, ergänzte die medizinische Einordnung.
Dr. Christian Pawlu, CEO von Helios und Vorstandsmitglied von Fresenius führt aus: „Das Lungenkrebsscreening ist eine echter Gamechanger für die Prävention. Es freut mich, dass Helios hier Vorreiter seien kann und Patientinnen und Patienten durch unser starkes Netzwerk schnell und wohnortnah Zugang zu exzellenter medizinischer Versorgung erhalten. Durch den Einsatz moderner, robotergestützter und KI-assistierter Diagnostik ist die Vorsorge an der HSK, sowie an unseren weiteren Lungenkrebszentren auch schneller, genauer und weniger invasiv.“
Prof. Streeck: Vorbeugen, aufklären, schützen
Bundesdrogenbeauftragter Prof. Dr. Hendrik Streeck betonte, dass moderne Prävention weit vor der eigentlichen Erkrankung beginne. Prävention statt Reparatur präge seine gesundheitspolitische Arbeit. Ziel sei, Krankheiten möglichst zu verhindern, Risiken früh zu erkennen und Menschen frühzeitig zu erreichen. Anlässlich des Welt-Lungenkrebstages am heutigen 1. August ordnete Streeck auch das neue Lungenkrebsscreening in diesen gesundheitspolitischen Gesamtkontext ein. „Dass seit April die Krankenkasse das Lungenkrebsscreening abrechnet, ist ein wichtiger Schritt. Aber die beste Gesundheitspolitik beginnt, bevor Menschen überhaupt erst erkranken. Dafür müssen wir aber unser Gesundheitssystem grundsätzlich neu denken. Die Stärke von guter Gesundheitspolitik zeigt sich nicht in der Behandlung, sondern darin, wie Krankheiten verhindert werden. Wer heute in Prävention und Aufklärung investiert, verhindert morgen viele schwerwiegende Krankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauf-Beschwerden. Dafür müssen wir jedoch gesundheitliche Risiken etwa durchs Rauchen früher erkennen, um Menschen davor zu bewahren, überhaupt nikotinabhängig zu werden oder sie konsequent beim Aufhören unterstützen. Deshalb gehören Prävention, Früherkennung, eine ausschauende Tabak- und Nikotinpolitik ebenso dazu wie wirksamer Kinder- und Jugendschutz sowie niedrigschwellige Angebote zur Rauchentwöhnung und Suchthilfe vor Ort. Die geplante Anhebung der Tabaksteuer ist dabei ein wirksames Instrument, um insbesondere junge Menschen vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten. Denn jeder verhinderte Einstieg, jeder erfolgreiche Rauchstopp und jede früh erkannte Erkrankung bedeuten weniger Leid und sind zugleich eine Investition in ein gesünderes Deutschland.“
Vapes und Nikotinbeutel: Kein Lifestyle für Kinder und Jugendliche
Einig waren sich Ministerin und Bundesbeauftragter beim Schutz junger Menschen vor neuen Nikotinprodukten. E-Zigaretten setzen zwar meist weniger Schadstoffe frei als herkömmliche Zigaretten – unbedenklich sind sie deshalb nicht: Die beim Verdampfen entstehenden Aerosole enthalten krebserzeugende oder potenziell krebserzeugende Stoffe, die tief in die Lunge gelangen und das Lungengewebe schädigen können. Das Deutsche Krebsforschungszentrum rät aus präventivmedizinischer Sicht vom Konsum ab.
Besonders kritisch ist die gezielt an Jugendliche gerichtete Vermarktung: Süße Geschmacksrichtungen wie Apfel, Erdbeere, Kaugummi, Cola oder Zuckerwatte und auffällige Designs verharmlosen die Produkte, sodass Kinder und Jugendliche die Risiken kaum wahrnehmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht davon, dass solche Aromen „aus giftigen Produkten jugendfreundliche Köder“ machten. Auch tabakfreie Nikotinbeutel gewinnen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Bedeutung, wie die Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zeigt. Sie können sehr hohe Nikotinmengen enthalten und bergen ein hohes Suchtpotenzial.
Für stärkeren Jugendschutz eingesetzt
Hessen hat sich gemeinsam mit allen Ländern auf der 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni 2026 für einen stärkeren Jugendschutz eingesetzt: Die Länder fordern eine bundesweit einheitliche Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel und einen konsequenteren Schutz vor der einer direkt an Jugendliche gerichtete Vermarktung von E-Zigaretten. Auch Bundesdrogenbeauftragter Streeck spricht sich klar für ein Verbot aller Aromen in Tabakerzeugnissen und gegen die peppige Aufmachung von Vapes aus und gegen eine Aufweichung des Verkaufsverbots für Nikotinbeutel in Deutschland.
„,Dampfen‘ ist keine Freizeitbeschäftigung, und Vapes sind kein Lifestyle-Produkt für unsere Kinder und Jugendlichen. Wir wollen, dass Kinder geasund aufwachsen – dazu gehört eine Lebensweise ohne Suchtmittel. Jetzt ist der Bund gefragt, die notwendigen gesetzlichen Konsequenzen zu ziehen“, sagte Ministerin Stolz. „Wir gehen den Weg sehr konsequent.“ Bereits im Juni 2025 habe Hessen bspw. das Verbot von Lachgas mit einem eigenen Antrag auf der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar auf die politische Agenda gesetzt. In diesem Antrag forderte das Land, den missbräuchlichen Konsum von Lachgas zu unterbinden und zugleich Prävention und Aufklärung zu stärken. Das Verbot gilt seit April.
Prävention denkt weiter
Der Präventionsgedanke reicht über das Rauchen hinaus. Bei der Alkoholprävention setzt sich Ministerin Stolz vor allem gegen das Rauschtrinken von Kindern und Jugendlichen ein. Zugleich dürfen Menschen mit einer Suchterkrankung nicht aus dem Blick geraten; sie brauchen Unterstützung“, sagte Stolz. Für Betroffene und Angehörige gibt es in Hessen ein gut ausgebautes Netz an Suchtberatungs- und Hilfsangeboten, organisiert in der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS).
Prävention und Früherkennung, Eigenverantwortung jedes Einzelnen und verlässlicher Schutz durch den Staat. Für Stolz und Streeck gehört beides zusammen. Beide zeigten sich überzeugt: „Wenn Land, Bund und unsere vielen Partner an einem Strang ziehen, lässt sich für die Gesundheit der Menschen viel erreichen. Jede und jeder hat aber auch viel selbst in der Hand, um gesund zu leben und zu bleiben.“
Hintergrund
Lungenkrebsscreening: Seit dem 1. April 2026 ist die Früherkennung als gesetzliche Kassenleistung möglich. Sie richtet sich an 50- bis 75-Jährige mit mindestens 15 Packungsjahren (ein Packungsjahr entspricht einer Packung Zigaretten täglich über ein Jahr), die aktuell rauchen oder vor höchstens zehn Jahren aufgehört haben. Genutzt wird die strahlungsarme Niedrigdosis-Computertomografie.
Nikotinbeutel: Tabakfreie Nikotinbeutel werden zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert und geben Nikotin über die Mundschleimhaut ab. Sie enthalten oftmals sehr hohe Nikotinmengen, ein hohes Suchtpotenzial aufweisen und Herz-Kreislauf-Belastungen, Schleimhautschäden sowie – über tabakspezifische Nitrosamine (TSNA) – krebserzeugende Wirkungen mit sich bringen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und Schwangere. Rechtlich gelten die Beutel derzeit als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und sind damit nicht verkehrsfähig; ein ausdrückliches Verbot besteht jedoch nicht.
GMK-Beschlüsse (Juni 2026): Die 99. Gesundheitsministerkonferenz sprach sich für einen stärkeren Jugendschutz bei E-Zigaretten und für eine bundesweit einheitliche Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel aus. Bis zu einer EU-weiten Regelung soll eine Regelung im nationalen Tabakrecht geschaffen werden.