Der Hessische Landtag hat am 5. Februar 2026 das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) beschlossen. Das Standardbefreiungsgesetz ist ein Teil des KommFlexG. Mit dem KommFlexG können sich kommunale Körperschaften auf Antrag für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen. Diese Vorschriften sind zu Beginn der Woche in Kraft getreten. Damit ist nun auch das Antragsverfahren zur Standardbefreiung online möglich unter: https://innen.hessen.de/kommunales/kommflexÖffnet sich in einem neuen Fenster
Kommunalminister Roman Poseck erklärt: „Ab sofort können Kommunen online einen Antrag auf Standardbefreiung stellen.
Das Verfahren ist bewusst einfach und praxisnah gestaltet. Kommunen gelangen mit wenigen Klicks zu einer schlankeren Verwaltung: Auf der Webseite des Antragsverfahrens wird ein Musterantrag ausgefüllt, in dem kurz dargestellt wird, warum eine bestimmte Vorschrift zu bürokratisch ist und wie der eigentliche Zweck auch ohne diese Regel erreicht werden kann.
Spürbare Entlastungen für die kommunale Ebene
Dabei gilt ein klarer Rahmen: Die Sicherheit der Menschen muss gewährleistet bleiben, das Gemeinwohl darf nicht beeinträchtigt werden und der Normzweck muss weiterhin erfüllt werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Befreiung für bis zu vier Jahre erteilt werden. Anschließend wird geprüft, ob sich die vereinfachten Verfahren bewährt haben. Ist das der Fall, sollen erfolgreiche Standardbefreiungen dauerhaft allen Kommunen zugutekommen.
Mit diesem Ansatz schaffen wir spürbare Entlastungen für die kommunale Ebene und geben den Verwaltungen vor Ort mehr Spielraum, ihre Aufgaben pragmatisch, effizient und bürgernah zu erfüllen.
Besonders innovative Städte, Gemeinden oder Landkreise können zudem als „Modellkommunen“ vorangehen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich gleichzeitig von Standards in mehr als zehn verschiedenen Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften befreien zu lassen. Damit stärken wir gezielt den Mut zur Entbürokratisierung und erleichtern diesen Kommunen das Verfahren noch einmal zusätzlich.
Verwaltungsverfahren schneller, einfacher und kostengünstiger gestalten
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kommunen mit dem Hessischen Innenministerium einen zentralen Ansprechpartner haben, der die Abstimmung innerhalb der Landesregierung übernimmt. Das erspart langwierige Zuständigkeitsklärungen – anders als in manchen anderen Bundesländern, in denen Kommunen zunächst die zuständige Behörde finden müssen.
Unser Ziel ist es, kommunale Körperschaften spürbar von bürokratischen Standards zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben, neue Wege der Aufgabenerfüllung zu erproben. So können Verwaltungsverfahren schneller, einfacher und kostengünstiger gestaltet werden.
Die Kommunen gewinnen so insgesamt mehr Beinfreiheit und Flexibilität. Zudem profitieren die Bürger von einer effizienteren Verwaltung.
Die Standardbefreiung im Rahmen des KommFlexG ist Teil eines Gesamtkonzeptes des Landes zur Entlastung der Kommunen. Hierzu zählen zahlreiche weitere Maßnahmen, beispielsweise im Entbürokratisierungsgesetz und in mehreren Reformgesetzes zum Kommunalrecht.“