In Hessen wurden im vergangenen Jahr 52 Extremisten waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen bzw. versagt. Davon verfügten 28 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein. Der Kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, jedoch nicht zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen. 17 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 78 Feuerwaffen, davon 33 Kurz- und 45 Langwaffen, entzogen.
Innenminister Roman Poseck führte aus: „Wir müssen alles dafür tun, Verfassungsfeinden und Extremisten ihre Waffen zu entziehen. Sie stellen eine große Bedrohung für die Bevölkerung und unsere Demokratie dar. An dieser wichtigen Stelle zeigt sich die Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats. Erst vergangene Woche haben die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf und die Polizei in der Reichsbürger-Szene 13 Schusswaffen und rund 2.500 Schuss Munition sichergestellt. Das ist ein gutes Beispiel für effektive Zusammenarbeit zwischen der kommunalen Ebene, der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Hessen hat diese Zusammenarbeit bereits in den vergangenen Jahren ausgebaut und diese stetig verbessert, um konsequent gegen Verfassungsfeinde vorzugehen. Die hessische Initiative aus dem Jahr 2020 zur Verschärfung des Waffenrechts hat zudem dazu beigetragen, eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorzuschreiben.
Weitere Verschärfungen im Waffengesetz
Um legalen Waffenbesitz von Extremisten und Personen, bei denen Verdachtsmomente für extremistische Bestrebungen bestehen, noch effektiver zu verhindern, benötigen wir aber weitere Verschärfungen im Waffengesetz. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits nach dem Amoklauf in Hamburg im März 2023 eine weitere Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Doch die Reform stockt, weil sich die Bundesregierung einmal mehr nicht einig wird. Wir sollten keine unnötige Zeit verlieren und keine weiteren Gewalttaten durch den Waffengebrauch von Extremisten und Verfassungsfeinden riskieren. Daher appelliere ich an den Bund, eine Einigung zu finden. Wir werden das Gesetzesvorhaben auf der Bundesebene konstruktiv begleiten. Dabei dürfen die Verschärfungen nur das extremistische Personenpotential treffen, aber keine rechtskonformen Bürger, die dem sportlichen Schießen oder der Jagd nachgehen. Es darf keinen Generalverdacht geben.“
Enge Zusammenarbeit zwischen Waffen- und Sicherheitsbehörden
In Hessen gibt es seit Jahren im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben eine enge Zusammenarbeit zwischen den Waffen- und Sicherheitsbehörden. Sie dient der Zusammenführung, Auswertung und waffenrechtlichen Bewertung der bei Sicherheits- und Waffenbehörden vorliegenden Erkenntnisse. Unter Koordinierung des Hessischen Innenministeriums stellen die hessischen Sicherheitsbehörden (Landesamt für Verfassungsschutz Hessen und Hessisches Landeskriminalamt) den hessischen Waffenbehörden alle übermittlungsfähigen Informationen, die insbesondere für die waffenrechtliche Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Person relevant sind, zur Verfügung. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen beurteilt als Fachbehörde nach Maßgabe der spezialgesetzlichen Vorschriften, ob eine Person als Extremist eingestuft und im nachrichtendienstlichen Informationssystem gespeichert wird. Das LfV Hessen übermittelt eine Gesamtschau der dort vorliegenden Erkenntnisse mit Extremismusbezug zu einer Person im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme an die Waffenbehörden.
Die Waffenbehörden entscheiden ihrerseits als Fachbehörden nach Maßgabe des geltenden Waffengesetzes, ob aufgrund der übermittelten Erkenntnisse eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen ist und leiten die dementsprechenden Schritte ein. Hierbei wird ein strenger Maßstab angelegt. In Fällen, in denen eine waffenrechtliche Erlaubnis auch nach Ausschöpfung aller rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht versagt oder entzogen werden kann, beruht dies in der Regel nicht auf unterschiedlichen Einschätzungen der beteiligten Behörden, sondern ist in den Besonderheiten des jeweiligen Fachrechts begründet. Sind in einem Fall die waffengesetzlichen Voraussetzungen für eine Unzuverlässigkeit gegeben, leiten die Waffenbehörden umgehend ein Versagungs- bzw. Entziehungsverfahren ein.
Hessens Weg zeigt Wirkung
„Der von Hessen eingeschlagene Weg zeigt Wirkung: Zwischen 2021 und 2023 haben die Waffenbehörden und das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen insgesamt 136 Extremisten entwaffnet. Ich danke allen beteiligten Behörden für Ihren Einsatz im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Innenminister Roman Poseck abschließend.