Die Terminvergabe nach Priorisierung gemäß der bundesweit geltenden Impfverordnung endet bundesweit am kommenden Montag, 7. Juni 2021. Das Land Hessen empfiehlt daher allen Angehörigen der Priorisierungsgruppen 1 bis 3, die ihre Schutzimpfung in einem der 28 hessischen Impfzentren erhalten wollen, sich bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021, zu registrieren. Nur so kann eine bevorzugte Vergabe von Impfangeboten sichergestellt werden. Mit Ablauf der laufenden Kalenderwoche endet bei der Registrierung die Berücksichtigung einer Priorisierung. Die Aufhebung der Priorisierung gilt auch für die Impfungen durch Haus-, Fach- und Betriebsärztinnen und -ärzte.
Registrierung ab 7. Juni geöffnet – priorisierte Registrierung endet am 6. Juni
Wer in Hessen wohnt und keiner Priorisierungsgruppe angehört, hat vom 7. Juni 2021 an die Möglichkeit, sich online oder telefonisch für die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in einem der 28 hessischen Impfzentren zu registrieren. Zeitnahe Terminangebote werden jene Neuregistrierten aufgrund der nach wie vor nicht ausreichenden Impfstoffmengen in der Regel aber nicht erhalten können. Denn: Aktuell warten noch rund 476.000 beim Land Hessen registrierte Bürgerinnen und Bürger auf ihre persönlichen Terminangebote. Dazu gehören auch rund 1.000 Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 sowie etwa 5.000 der Priorisierungsgruppe 2, die sich erst in den letzten Tagen registriert hatten und innerhalb von maximal sieben Tagen ihre Impfangebote erhalten werden.
Da das Land Hessen durchschnittlich rund 180.000 Dosen für seine 28 Impfzentren pro Woche erhält und dort in den kommenden Wochen ganz überwiegend Zweitimpfungen durchgeführt werden müssen, wird selbst der Großteil der rund 470.000 registrierten Angehörigen der Priorisierungsgruppe 3 erst gegen Ende Juni Terminangebote erhalten können. Das Land wird die verfügbaren Impfstoffe zunächst diesen bis einschließlich 6. Juni Registrierten aus den Priorisierungsgruppen zur Verfügung stellen.
Impfterminvergabe weiterhin nach Zufallsprinzip
Sobald Impfstoffe zur Verfügung stehen und die Impfzentren ihre Kapazitäten hinterlegt haben, werden die Impftermine an die Registrierten nach dem Zufallsprinzip zugewiesen. Alle Personen aus den aktuell noch geltenden Priorisierungsgruppen, die sich bis einschließlich 6. Juni registriert haben, werden weiterhin priorisiert Termine zugewiesen bekommen. Demographische Unterschiede innerhalb Hessens führen dazu, dass in manchen Regionen die Gruppe der priorisiert zu Impfenden früher und in anderen Regionen erst später abgearbeitet sein wird. Sobald in einem Impfzentrum alle dieser registrierten Personen ihre Termine erhalten haben und darüber hinaus Impfstoff zur Verfügung steht, werden die weiteren Termine ebenfalls nach Zufallsprinzip an die Personen vergeben, die sich ab dem 7. Juni registriert haben. Der Zeitpunkt der Registrierung hat somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Terminzuweisung. Solange die Impfstoffe ein knappes Gut sind, erfolgt die Terminzuweisung nach dem Zufallsprinzip.
Bei Terminverhinderung unbedingt im Vorfeld absagen – ermöglicht anderen Impf-Chance
Im Schnitt wurden in Hessen rund 22 Prozent der Ersttermine für die Corona-Schutzimpfung storniert; weitere wurden ohne Absage nicht wahrgenommen. Wenn Impftermine ohne Absage nicht wahrgenommen werden, bedeutet dies für die Impfzentren großen logistischen Aufwand, um die eingeplanten Impfdosen schnellstmöglich anderen Impfwilligen zu verimpfen. Für die Landeslogistik und Organisation der Impfzentren ist es daher sehr wichtig, dass Impftermine rechtzeitig abgesagt werden. Nur so können diese Termine schnellstmöglich an andere impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger vergeben werden, die noch auf ihre Schutzimpfung warten. Wer an einem zugewiesenen Termin im Impfzentrum verhindert ist, sollte daher den Termin frühzeitig stornieren. Er erhält dann baldmöglichst einen neuen Termin. Wer seinen Impfschutz in einer Arztpraxis bekommen hat, sollte umgehend die zugewiesenen Termine im Impfzentrum stornieren und unbedingt auch die Registrierung löschen. Das ist online mit wenigen Klicks oder mit einem Anruf im Callcenter schnell erledigt. So kann jeder mithelfen, dass alle schnellstmöglich den Impfschutz erhalten.
Schüler können sich registrieren oder bei den Hausärzten impfen lassen
Mit dem Wegfall der Priorisierung können ab dem 7. Juni auch Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr geimpft werden. Der Impfstoff von Biontech ist ab dem 12. Lebensjahr europaweit zugelassen. Da eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) noch aussteht, können sich für Impfungen in den Impfzentren zunächst nur Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr für Corona-Schutzimpfungen registrieren. Sollte die STIKO im Weiteren eine entsprechende Empfehlung abgeben, könnten auch die ab 12-Jährigen für die Registrierung zugelassen werden. Mit der Aufhebung der Priorisierung ab dem 7. Juni 2021 können zudem Impftermine für Schülerinnen und Schüler bei den Kinder- und Jugendärzten sowie den Hausärzten vereinbart werden.
Da der Bund nunmehr den Ländern mitgeteilt hat, dass ein Sonderkontingent für die Umsetzung einer gesonderten Schüler-Impfaktion – entgegen erster Ankündigungen – nicht bereitgestellt werden kann, wird es eine solche Schüler-Impfaktion in den Impfzentren zunächst nicht geben können. Das hessische Konzept zur Durchführung von Schüler-Impfaktionen noch vor den Sommerferien war stets an die angekündigte Sonderimpfstofflieferung des Bundes geknüpft.