Der in diesem Jahr eingeführte CO2-Preis verteuert schrittweise die Kosten für das Heizen mit Öl und Erdgas sowie das Fahren mit Benzin und Diesel. Damit wird der Einsatz klimaschädlicher fossiler Brennstoffe verteuert, um weitere Anreize für eine sektorenübergreifende Energiewende zu setzen und alternative Antriebe noch attraktiver zu machen. Gleichzeitig bleiben die Einnahmen nicht beim Staat, sondern werden auch genutzt, um beispielsweise die EEG-Umlage beim Strom zu senken und das Entstehen sozialer Härten zuvermeiden. Ein Ausgleich besteht darin, dass die rund 35.000 Wohngeldempfängerhaushalte vom Land Hessen durch eine nach Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Komponente bei ihren Heizkosten gezielt entlastet werden.
Wohngeldempfängerhaushalte bei Heizkosten entlasten
„Es ist wichtig, dass Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht dazu führt, dass einkommensschwache Haushalte aufgrund steigender Heizkosten in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten“, erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir. Denn: „Im direkten Vergleich sind Haushalte mit niedrigem Einkommen in Bezug auf das verfügbare Einkommen anteilig viel stärker durch steigende Heizkosten belastet als Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen. Deshalb erhöhen wir die Mittel für das Wohngeld um insgesamt 8 Millionen Euro - zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids. Denn Klimaschutz soll sozial ausgewogen sein und niemanden überfordern.“
Die nach Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Komponente fließt als Zuschlag zur zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein und führt so zu einem höheren Wohngeld. Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält damit durchschnittlich 12 Euro mehr Wohngeld pro Monat. Durch diese Erhöhung des Wohngeldes soll auch vermieden werden, dass Haushalte aus dem vorrangigen Wohngeld in die existenzsichernden Systeme (Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II) wechseln müssen.
Durch die CO2-Komponente erhöhen sich nicht nur die bestehenden Wohngeldansprüche der bisherigen Wohngeldempfängerhaushalte, es können in Hessen auch rund 2.300 Haushalte erstmalig oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Für die jetzigen Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt die Erhöhung des Wohngeldes seit dem 1.Januar 2021 automatisch. Eine besondere Beantragung ist nicht erforderlich.
Informationen
Zum 1. Januar 2021 ist eine Wohngelderhöhung aufgrund der neuen CO2-Komponente in Kraft getreten, nachdem bereits im letzten Jahr das Wohngeld an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen angepasst und verbessert wurde.
Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen leisten je zur Hälfte das Land Hessen und der Bund einen finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten, das Wohngeld. Damit soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen für die Haushalte wirtschaftlich gesichert werden, die so viel verdienen, dass sie keine Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, aber trotzdem ein geringes Einkommen haben. Wohngeld deckt nicht die gesamten Kosten für das Wohnen, sondern stellt nur einen Zuschuss dar. Diesen Zuschuss können sowohl Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum als auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen, erhalten, wenn sie die entsprechenden Einkommensgrenzen unterschreiten.