In den Alten- und Pflegeheimen in Hessen lässt sich in den letzten Wochen eine deutliche und stabile Entspannung hinsichtlich der Zahl der Infektionen bei Bewohnerinnen, Bewohnern und Personal beobachten. Dieser erfreuliche Rückgang gilt auch für die Zahl der an bzw. mit Corona verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner.
Weiterhin Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen
„Diese Entwicklung gilt es unbedingt zu bewahren und auszubauen. Erfreulicherweise kommen wir mit den Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen sehr gut voran. Sieben von zehn Alten- und Pflegeheimbewohnern wurden bereits zweimal geimpft. Trotzdem ist es unbedingt notwendig, auch weiterhin Schutzmaßnahmen einzuhalten: kein Impfstoff bietet einen 100-prozentigen Schutz vor Erkrankung“, so Gesundheitsminister Kai Klose.
Eine wichtige Schutzmaßnahme stellen die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dar, die für Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen bereits seit Januar verpflichtend sind. Ein Besuch der Einrichtung ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
Die Herausforderung bei der Umsetzung der Schnelltests besteht in den personellen Ressourcen für die Durchführung. Die zusätzlichen personellen Kapazitäten sind von den Pflegeeinrichtungen nicht immer durch eigenes Personal zu leisten. Es wurden und werden daher bereits mehrfach externe Helferinnen und Helfer rekrutiert, z.B. aus den Reihen der Bundeswehr und durch die Arbeitsagentur.
Apothekerinnen und Apotheker unterstützen Besuchertests
„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, hier durch die hessische Apothekerschaft weitere tatkräftige Unterstützung zu erhalten. Dies ermöglicht kostenlose Tests für Besucherinnen und Besucher, die qualifiziert durchgeführt werden und erhöht so die Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner“, so Klose.
„Die Möglichkeit, Angehörige im Heim zu besuchen, ist für alle Familien äußerst wichtig. Apothekerinnen und Apotheker übernehmen neben zahlreichen weiteren Tätigkeiten auch beim Testen Verantwortung in der Pandemie und ermöglichen somit, dass Besucher ihre im Heim lebenden Familienmitglieder sicher treffen und sehen können. Ich bin daher froh, dass wir gemeinsam diese vertragliche Vereinbarung auf den Weg bringen konnten“, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Das Land Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen und die Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen in Hessen haben gemeinsam einen Muster-Vertrag entwickelt und ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Vertragliche Vereinbarung auf Basis eines Mustervertrags
Auf Basis des Musters können Pflegeeinrichtungen und interessierte Apothekerinnen oder Apotheker ihre Zusammenarbeit gestalten:
Die Einrichtung stellt dabei die Räumlichkeiten, die Testkits und die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Die Apothekerin oder der Apotheker sorgt für die entsprechende Schulung ihres/seines Personals, führt die Tests durch und übernimmt die Informations- und Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz. Im Falle eines negativen Testergebnisses wird der Besucherin oder dem Besucher eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Einrichtung über das negative Testergebnis ausgestellt. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird der getestete Besucher auf die häuslichen Quarantäneregelungen und auf die Nachtestung mittels PCR-Test beim niedergelassenen Arzt oder Testzentrum hingewiesen.
Die Apothekerin bzw. der Apotheker stellt die Kosten für die Durchführung der Tests der Einrichtung in Rechnung. Diese hat die Möglichkeit, die Kosten über den Pflegeschutzschirm zu refinanzieren.