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Kuscheltiere, Puppe und Kissen auf Sofa.

Hessische Staatskanzlei

Landesregierung stärkt frühkindliche Bildung, Betreuung und Kinderschutz

Die Hessische Landesregierung setzt neue Schwerpunkte in der frühkindlichen Bildung, in der Betreuung und im Kinderschutz. Das Kabinett hat dazu am Montag mehrere Bausteine beschlossen, die die Bildungsqualität steigern, Fachkräfte entlasten und den Ausbau von Betreuungsplätzen vorantreiben sollen. Gleichzeitig wird der Schutz von Kindern in Hessen gestärkt, indem erstmals ein Kinderschutzbeauftragter berufen wird. „Mit den vom Kabinett verabschiedeten Bausteinen schaffen wir die Grundlagen für eine starke Gesellschaft von morgen. Unser Ziel ist es, Familien umfassend zu unterstützen und allen Kindern frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Denn sie ist die Basis für Chancengerechtigkeit, eine stabile Demokratie, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine wettbewerbsfähige Wirtschaft“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein im Anschluss an die auswärtige Sitzung des Kabinetts in der Kindertagesstätte Evangelische Bergkirche in Wiesbaden. Gemeinsam mit Sozialministerin Heike Hofmann und Familienministerin Diana Stolz stellte er die Ergebnisse der Sitzung vor.

Kabinett fasst Beschlüsse zu Bildung, Betreuung und Bauen

Für Sozialministerin Heike Hofmann ist die Entlastung der Fachkräfte ein zentraler Baustein der Bestrebungen. „Unsere Kinder verdienen die beste Unterstützung und Betreuung. Durch die Förderung von Kita-Assistenzen entlasten wir die Erzieherinnen und Erzieher und verschaffen ihnen mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern. Wir unterstützen unsere Fachkräfte darüber hinaus mit zielgerichteter Fortbildung und erleichtern schrittweise den Quereinstieg. Damit stellen wir sicher, dass trotz des Fachkräftemangels in den Kitas die Bedingungen für qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung garantiert werden können. Denn nur so können wir Kinder bestmöglich auf eine selbstbestimmte und erfolgreiche Zukunft vorbereiten“, sagte die Sozialministerin und fügte hinzu: „Indem wir die Übergangsregelungen zur Umsetzung der personellen Mindeststandards auch auf neu gegründete Kitas erweitern, erleichtern wir die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen in Hessen. Ergänzt wird dies durch moderne digitale Bildungskonzepte und eine stärkere Verzahnung von Kita und Schule.“

Unter dem Dreiklang „Bildung, Betreuung und Bauen“ sollen die Betreuungsqualität erhöht, Fachkräfte entlastet und Betreuungsplätze ausgebaut werden. Die Bausteine im Überblick: 

  1. Die Landesregierung wird die praxisnahe Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 – 10 Jahren in Hessen (BEP) im Hinblick auf Zukunftskompetenzen und seine digitale, zeitgemäße Aufbereitung als barrierearmes Instrument in Angriff nehmen. Hierbei wird auch eine kurze und verständliche Übersicht über die notwendigen basalen Kompetenzen von Kindern vor Eintritt in die Schule auf der Grundlage des BEP erarbeitet. Diese Kompetenzen sind zuvörderst zu entwickeln. Ergänzt werden die basalen Kompetenzen um weitere Zukunftskompetenzen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Elementar- und Primarbereich weiter zu stärken, um Kinder bestmöglich auf den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule und auf die Zeit danach vorzubereiten. Durch innovative Bildungskonzepte sowie durch für die Fach- und Lehrkräfte kostenfreien BEP-Landesfortbildungen, und durch Maßnahmen, die die Vernetzung aller Akteure unterstützen, fördert die Landesregierung die Sicherung der Fachkräfte und des Unterstützungssystems; dazu werden die bestehenden Angebote thematisch und mit Blick auf die Zielgruppe erweitert werden: Es werden kostenfreie landesweite Angebote für Leitungskräfte in den Kitas und für multiprofessionelle Teams sowie für Fachberatungen zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Unterstützung der Eltern und die Elternkompetenz in den Blick genommen: Im Rahmen des Bildungsplans werden Informationen und Formate für Eltern neukonzipiert und kostenfrei angeboten.
  2. Die Kinderrechte sollen gestärkt und bekannter gemacht werden. Die Initiierung neuer Netzwerke soll befördert sowie spezielle Angebote für Träger von Kindertagesstätten entwickelt und umgesetzt werden, dazu errichtet die Landesregierung eine Fachstelle für Kinderrechte in der frühkindlichen Bildung. Zudem führt sie das Programm der kinderrechtebasierten Präventionsketten fort. Sie setzt unter der Marke „Gemeinsam sicher für Kinder und Jugendliche“ auf einen Maßnahmenmix, der Programme zur Sensibilisierung und Aufklärung über sexualisierte Gewalt und die Vermittlung von Hilfsangeboten, die Förderung von entsprechender Medienkompetenz von Kindern bereits in Kindertagesstätten (MEKOKI), der aufsuchenden Prävention im Deliktsbereich des sexuellen Kindesmissbrauchs (#Aktion Schutzschild) und ein landesweites opferzentriertes Gewaltpräventionsprogramm für Schülerinnen und Schüler (PiT – Prävention im Team) beinhaltet.
  3. Des Weiteren wird eine Koordinierungsstelle zur sprachlichen Bildung und Förderung neu errichtet. Damit soll die Basis und Struktur geschaffen werden, um eine gebündelte inhaltliche Begleitung aller Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Hessen auf der Grundlage des BEP seitens des Landes sicherzustellen. Ebenso führt die Landesregierung das Landesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zu Welt ist“ als Bestandssicherung bis Ende 2026 fort. Die Landesregierung stellt eine systematische und durchgehende Deutschförderung über alle Bildungsetappen hinweg sicher. Ebenso setzt sie auch auf die Stärkung der Beteiligungs- und Wertevermittlung im Rahmen der sprachlichen Bildung, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Land hat mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 die „Initiative zur Wertevermittlung“ an hessischen Schulen initiiert. Als erste Maßnahme wurde veranlasst, dass in den Intensivklassen im Rahmen der Deutschförderung zwei Wochenstunden verbindlich für die Vermittlung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgewendet werden. Es ist beabsichtigt, die „Initiative zur Wertevermittlung“ ab dem Schuljahr 2025/2026 für alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen in einen verbindlichen Rahmen zu überführen.

4. Die Landesregierung setzt auf qualitativ hochwertige, stabile Betreuung für alle Kinder. Qualität in der Betreuung setzt die Unterstützung der Fachkräfte mit ihrer hochwertigen pädagogischen Expertise voraus. Die Landesregierung erkennt und schätzt die Leistungen und Erfolge der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung, der Träger und der Kommunen. Der personelle Ausbau der Kitas in den letzten Jahren ist ein Erfolg! Sie sieht gleichzeitig auch die Herausforderungen, die durch den anhaltenden Ausbau sowie die von Wandel, personellem Wechsel und Vielfalt geprägten Bedingungen im pädagogischen Alltag für einen verlässlichen Kitabetrieb entstehen. Für stabile Kinderbetreuung, die Familien unterstützt und Beschäftigten gute Rahmenbedingungen bietet, wird die Landesregierung Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte ergreifen:

  • In Hessen werden ab Sommer 2025 zusätzliche Hilfskräfte, sog. „KiTa- Assistenzen“, gefördert, die die Fachkräfte in den Einrichtungen entlasten. Diese zusätzlichen Kräfte sollen in den Einrichtungen Aufgaben im nicht- pädagogischen Bereich übernehmen. Dafür stellt die Landesregierung 14 Mio. Euro aus dem Kita-Qualitätsgesetz zur Verfügung, mit denen im Kita- Jahr 2025/ 2026 bis zu 800 Einrichtungen unterstützt werden können. Damit wird die Basis für eine zusätzliche in die Fläche gehende Unterstützung geschaffen. Die Unterstützung kommt zu 100 Prozent bei Kommunen und Trägern an, weil die Assistenzkräfte vollständig aus den Fördermitteln finanziert werden können – es müssen keine zusätzlichen Mittel vor Ort bereitgestellt werden.
  • Die Landesregierung setzt Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz des Bundes ein, um das erfolgreiche Landesprogramm „Starke Teams, Starke Kitas“, mit dem Träger von Einrichtungen passgenau die Förderung von Unterstützungsmaßnahmen beantragen können, zu verlängern und den aktuellen Bedarfen anzupassen. Die Kindertagespflege wird dabei weiterhin berücksichtigt.
  • Die Unterstützung der Kita-Leitung als wichtigem Element zur Stabilisierung des Angebots fördert die Landesregierung mit einem Bündel von Maßnahmen: Eine auf Basis der in Hessen bestehenden Konzepte wissenschaftlich erarbeitete Empfehlung für ein Leitungsprofil bietet Orientierung für die Praxis. Ein gezieltes Fortbildungsangebot für Leitungen unterstützt diese in ihrer verantwortungsvollen und vielfältigen Rolle, insbesondere bei der Personalführung und Organisationsentwicklung. Bereits 2025 soll für zusätzliche qualifizierte Abschlüsse, deren Profil den Anforderungen an freigestellte Leitungen entgegenkommt, der Weg zur Beschäftigung als Einrichtungsleitung eröffnet werden.
  • Die Landesregierung unterstreicht die Bedeutung der Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot im familiären Umfeld. Auf Basis der derzeit durchgeführten Evaluation wird die Landesregierung die Kindertagespflege gezielt und passgenau unterstützen.

5. Neben qualitativen Aspekten spielt auch die Angebotsmenge eine Rolle für gute Betreuung. Betreuung muss für alle Kinder zugänglich sein. Getragen von der Überzeugung, dass gut qualifizierte Fachkräfte die Basis einer qualitativ 4 hochwertigen frühkindlichen Bildung sind und ein weiterer Ausbau ohne Fachkräfte nicht gelingen kann, setzt die Landesregierung darauf, alle Potenziale zur Gewinnung von Fachkräften auszuschöpfen.

  • Die Landesregierung setzt im Jahr 2025 das Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“, mit dem praxisintegrierte, vergütete Ausbildungsplätze (PivA) in Tageseinrichtungen für Kinder und in (teil-)stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ausgebaut sowie Anleitungsfreistellung gefördert werden, fort und weitet es auf Ausbildungender Heilerziehungspflege aus, die insbesondere vor dem Hintergrund der Inklusion eine große Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe haben.
  • In einem ersten Schritt passt die Landesregierung zum 1. Januar 2026 moderat den gesetzlichen Fachkraftkatalog für Kindertageseinrichtungen an und erleichtert u. a. für bestimmte pädagogiknahe Berufsgruppen die Einmündung in die Kita durch Wegfall der Einzelfallprüfung.
  • In einem zweiten Schritt werden die personellen Mindeststandards zum 1. Januar 2027 weiter überarbeitet. Dabei werden die sonstigen Rahmenbedingungen in Kitas ebenfalls in den Blick genommen. Auch die Landesförderung steht auf dem Prüfstand und erfährt eine Modernisierung und Vereinfachung, um Träger aktiv zu entlasten.

Ohne geeignete Räumlichkeiten ist qualitätsvolle Kindertagesbetreuung nicht möglich, daher ist der Ausbau von Plätzen für die Landesregierung von maßgeblicher Bedeutung. Sie bekräftigt ihre Überzeugung, dass jedes Kind zeitnah Zugang zu frühkindlicher Bildung haben muss. Hier sind Verbesserungen nötig. Die Landesregierung will dazu die Einführung eines Daseinsvorsorgefonds prüfen. Ziel des Fonds soll u. a. die Vergabe von zinsverbilligten Krediten an Kommunen sein, um Investitionen – beispielsweise in den Aus- und Aufbau von Kitas – zu finanzieren. Damit unterstützt die Landesregierung die Kommunen beim notwendigen Platzausbau. Neuen Einrichtungen wird die Eröffnung erleichtert: Sie müssen derzeit bereits nach den erhöhten personellen Mindeststandards betrieben werden, wohingegen bestehende Einrichtungen von einer Übergangsregelung profitieren und noch nach bisherigen Standards arbeiten können. Die gesetzliche Regelung wird vereinheitlicht, sodass auch neue Einrichtungen bis zum Ende der Übergangsfrist nach den bisherigen personellen Standards arbeiten und daher den Betrieb zügiger aufnehmen können.

Mann mit Brille lächelt in Kamera.

Alexander Bauer wird neuer Kinderschutzbeauftragter

Das Kabinett hat den Landtagsabgeordneten Alexander Bauer zu Hessens erstem Kinderschutzbeauftragten berufen. Er soll künftig eine Schlüsselrolle in der Prävention, Intervention und Förderung von Kinderschutz in Hessen einnehmen.„Kinderschutz ist der Landesregierung und mir persönlich ein wichtiges Anliegen“, sagte Regierungschef Rhein und fügte hinzu: „Deswegen habe ich vergangene Woche im Bundestag für eine Zustimmung zum hessischen Gesetzesentwurf zur Speicherung von IP-Adressen geworben. Wenn wir Kinderpornografie und Kindesmissbrauch konsequent verfolgen wollen, müssen wir jetzt den Weg für dieses Gesetz freimachen.“ Weiter sagte der Ministerpräsident:„Ich freue mich sehr, dass wir in Person von Alexander Bauer einen Experten für Kinderschutz gewinnen konnten. Er ist der Richtige für diese anspruchsvolle Aufgabe und eine echte Verstärkung für die Arbeit der Landesregierung.“

Familien- und Gesundheitsministerin Diana Stolz bezeichnete den Schutz von Kindern als eine ressortübergreifende Aufgabe:„Jedes einzelne Kind, dem wir helfen und das wir vor Schlimmerem bewahren können, ist unser aller Mühen wert. Die Zahl der erfassten Kindeswohlgefährdungen hat 2023 einen neuen Höchststand erreicht: Bei 6.198 Kindern oder Jugendlichen stellten die Jugendämter in Hessen eine Kindeswohlgefährdung fest – durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt. Das waren 583 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Das ist ein Anstieg von mehr als zehn Prozent. Und hinter jeder dieser Zahlen steckt ein Kind. All diese Kinder tragen das Trauma dessen, was ihnen angetan wurde, ein Leben lang mit sich. Diesen Kindern helfen wir beispielsweise mit dem Childhood-Haus in Frankfurt. Wir setzen aber auch auf Prävention, denn das Beste ist immer, wenn erst gar nichts passiert.“

Alexander Bauer wird als Kinderschutzbeauftragter für die Dauer der 21. Wahlperiode berufen. Für seine Tätigkeit erhält er eine monatliche Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro brutto. Eine Geschäftsstelle im Familienministerium unterstützt ihn künftig bei seiner Arbeit. „Ich trete mit der festen Überzeugung an, dass der Schutz unserer Kinder höchste Priorität haben muss. Wir müssen die Verantwortung haben, ihnen ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich sicher, wertgeschätzt und unterstützt fühlen“, sagte Bauer und fügte hinzu: „Als Pädagoge habe ich in den Klassenzimmern Hessens erlebt, wie wichtig es ist, frühzeitig ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinder geschützt und gefördert werden.“

Alexander Bauer ist 52 Jahre alt und lebt mit seinen beiden schulpflichtigen Kindern im südhessischen Bürstadt. Nach dem Studium für das Lehramt an Gymnasien war er zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt und dann als Studienrat mit den Fächern Katholische Religion sowie Politik und Wirtschaft an der Liebfrauenschule in Bensheim im Schuldienst tätig. Seit 2008 ist Bauer Mitglied des Hessischen Landtags. 

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