Gesundheitsministerin Diana Stolz betont anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation_Cutting, kurz FGM_C) am 6. Februar: „Weibliche Genitalverstümmelung ist ein unfassbar schreckliches Ereignis für die Mädchen und Frauen. Es ist ein Eingriff in ihre körperliche und psychische Unversehrtheit und eine schwere Menschenrechtsverletzung, gegen die wir uns als Hessische Landesregierung entschieden stellen“.
Stolz nannte es eine „dringende Notwendigkeit“, gemeinsam ein noch stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein gegen Genitalverstümmelung zu schaffen und aktiv Aufklärungsarbeit zu leisten, um vor allem das Umfeld der Betroffenen zu erreichen.
Genitalverstümmelung steht als schwere Körperverletzung ausdrücklich unter Strafe
„Mädchen und Frauen leiden massiv und oft ein Leben lang unter den seelischen und körperlichen Folgen der Genitalverstümmelung, die in Deutschland als schwere Körperverletzung ausdrücklich unter Strafe steht.“ Laut Dunkelzifferschätzung leben in Hessen rund 17.000 Mädchen und Frauen, die von FGM_C betroffen sind. Weitere 3.100 unter 18-jährige Mädchen sind potenziell von Beschneidung bedroht.
Da im Zuge der Migrationsbewegungen der letzten Jahre auch mehr Mädchen und Frauen aus FGM_C-Ländern nach Hessen gekommen sind und kommen, gewinnt der achtsame Umgang mit dem Thema Genitalverstümmelung und Hilfsangebote für Betroffene immer mehr an Bedeutung.
Das Land wirkt mit konkreten Projekten darauf hin, Mädchen und Frauen umfassend vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen. So fördert die Landesregierung seit 2018 das profamilia-Projekt „Verbesserung von Schutz und Versorgung für Frauen und Mädchen, die in Hessen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind“.
Neu produzierter Erklärfilm beschreibt die Thematik anschaulich
„Das Projekt trägt dazu bei, Fachpersonal in medizinischen und psychosozialen Einrichtungen weiterzubilden, zu informieren und sensibilisieren.“ sagt Prof. Dr. Frank Louwen, Chefarzt der Geburtshilfe und Pränatalmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt und Vorstandsvorsitzender des pro familia Landesverbandes Hessen e.V. Gleichzeitig bietet der Internetauftritt des Projekts leicht zugängliche Informationen und Kontakt zu Anlaufstellen nicht nur für Fachleute, sondern auch für Betroffene und Communities. Ein neu produzierter Erklärfilm beschreibt die Thematik anschaulich und niedrigschwellig.
Hessen ist außerdem Mitglied der Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe zur wirksamen Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung. Diese Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung unter anderem in Form eines Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung. Dieser informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. „Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, eine Genitalverstümmelung außerhalb Deutschlands an ihren Töchtern durchführen zu lassen“, erläutert Ministerin Stolz. Denn konkret gefährdet sind Mädchen insbesondere bei einer Reise ins Herkunftsland der Eltern.
Förderung der Organisation FIM
Seit 2021 wird vom Land zusätzlich ein Projekt der Organisation FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. zur Unterstützung von Opfern weiblicher Genitalverstümmelung gefördert. Zentrales Anliegen ist es, mittels kultursensibler Aufklärungsarbeit das Thema FGM_C zu enttabuisieren und Mädchen vor einer Beschneidung zu schützen.