Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) begrüßt die heute vom Bund gemeldete Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen Region im Rahmen des FFH-Berichts an die EU-Kommission.
„Ich danke den Fachexperten der Länder, die gemeinsam zu dieser Feststellung gekommen sind, für ihre Arbeit“, sagt Umweltminister Ingmar Jung. Er betont: „Diese Feststellung wird den tatsächlichen Entwicklungen in Deutschland gerecht. Der Wolf hat sich in Deutschland und auch in Hessen etabliert. Das fachliche Ergebnis der Expertengruppe der Länder ist daher folgerichtig.“
Das HMLU sieht sich durch die Meldung des Bundes in seiner fachlichen Position bestätigt: Mit dem günstigen Erhaltungszustand ist der Weg frei für eine praxisnahe Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements.
„Der Wolf hat in unserer Kulturlandschaft wieder einen Platz gefunden und breitet sich stetig aus. Dabei müssen wir den Schutz der Weidetiere und die berechtigten Anliegen der ländlichen Bevölkerung gleichermaßen im Blick behalten. Dies gelingt nur durch einen klaren, rechtssicheren Rahmen für Managementmaßnahmen“, so Jung.
Hintergrund:
Die „Trendwende Wolf" war Teil des Sofortprogramms der Hessischen Landesregierung. Im Herbst 2024 hatte der Hessische Landtag das Hessische Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.
Die sachgerechte Meldung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes ist neben der Anpassung des Schutzstatus eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Bestandsmanagement des Wolfs in Deutschland. Die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist am 7. März im Rahmen der Berner Konvention erfolgt und anschließend von der EU-Kommission in einer Änderung der FFH-Richtlinie rechtlich festgesetzt worden.